Energieausweis
Transparente Bewertung des energetischen Zustands Ihres Gebäudes
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Gebäude vermieten, verkaufen oder neu bauen möchten. Er dient als offizieller Nachweis über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und kann wahlweise als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Wir beraten Sie gern und umfassend zur Erstellung Ihres Energieausweises – sprechen Sie mit uns!
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Welche Option ist die richtige für Sie?
Landläufig wird meist nur vom Energieausweis gesprochen. Doch es gibt tatsächlich zwei Arten von Energieausweisen. Bei der Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis kommt es auf die spezifischen Eigenschaften Ihres Gebäudes an. Welcher Nachweis in welchem Fall erforderlich ist, legt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. die dazugehörende Energieeinsparverordnung (EnEV) detailliert fest. Wir beraten Sie gerne, welche Variante Sie brauchen:
- Der Verbrauchsausweis bzw. verbrauchsorientierte Energieausweis: Dieser Ausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er kann für die meisten Gebäude ausgestellt werden, die mindestens fünf Jahre alt sind und deren Energieverbrauch über einen längeren Zeitraum gemessen wurde. Der Verbrauchsausweis gibt also einen Überblick über den realen Energieverbrauch bei allgemein üblicher Nutzung und kann von bestehenden Mietern und Käufern genutzt werden, um die Energiekosten besser abzuschätzen. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund der weniger aufwendigen Datenerhebung normalerweise günstiger als ein Bedarfsausweis. Bei Wohngebäuden mit vielen Wohneinheiten und Etagenheizungen mit jeweils einzelnen Zählern und Versorgungseinheiten ist es allerdings oft nicht möglich, die Verbrauchsdaten vollständig zu erheben – etwa wenn die Mieter die Rechnungen der vergangenen drei Jahre nicht aufbewahrt haben. In diesem Fall muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
- Der Bedarfsausweis bzw. bedarfsorientierte Energieausweis: Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes erstellt. Er basiert auf den baulichen Gegebenheiten und der Anlagentechnik und bietet eine genauere Einschätzung zum Energiebedarf bzw. energetischen Potenzial Ihres Gebäudes. Dieser Ausweis ist besonders sinnvoll für umfassend sanierte Gebäude und bildet die Energiekennwerte noch detaillierter ab. Für Neubauten ist ausschließlich ein Bedarfsausweis zulässig.
Auf Grundlage der erhobenen Einzelwerte wird das Haus oder die Wohnung einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Sie ist einerseits eine wichtige Information dazu, wie nachhaltig die Immobilie insgesamt ist, und gehört andererseits zu den ökonomischen Basiswerten beim Verkauf oder bei der Vermietung.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
In den folgenden Fällen sind Sie verpflichtet, sich einen Energieausweis erstellen zu lassen:
- Vermietung oder Verkauf: Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, sind gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Wird ein entsprechender Vertrag ohne Vorlage eines nach GEG gültigen Energieausweises abgeschlossen, droht ein empfindliches Bußgeld. Denn potenzielle Mieter oder Käufer müssen den energetischen Zustand des Gebäudes einsehen können, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Neubau oder umfassende Sanierung: Auch bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen ist ein Energieausweis erforderlich. Er stellt zum einen sicher, dass die Energieeffizienz eines Gebäudes den gesetzlichen Vorgaben des GEG entspricht und soll es Bauherren ermöglichen, die Qualität ihrer Investition zu bewerten.
Bei der ordnungsgemäßen Erstellung des Energieausweises geht es also um viel – um viel Geld, Ihre Nerven und vor allem auch die Rechtssicherheit bei Immobiliengeschäften. Wenden Sie sich darum also unbedingt an ausgewiesene Experten wie die Energieberater der EBF, um sich Ihren Energieausweis ausstellen zu lassen. Und wenn wir schon einmal miteinander sprechen, geben wir Ihnen gern noch weitere nützliche Hinweise und Informationen, etwa zu Modernisierungsempfehlungen oder der Beantragung von Fördermitteln für Ihre Sanierungsvorhaben.
Die Erstellung Ihres Energieausweises
Unser erfahrenes Team von Energieberatern kümmert sich um die Erstellung Ihres Energieausweises und führt dazu alle notwendigen Berechnungen und Analysen durch. Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte:
- Datenerhebung: Wir erfassen alle relevanten Gebäudedaten, wie das Baujahr, die Nutzfläche, den Zustand der Dämmung, den Energieverbrauch, die Heiztechnik und die weiteren baulichen Gegebenheiten.
- Berechnung und Analyse: Anhand der gesammelten Daten erstellen wir entweder einen Verbrauchsausweis oder führen eine detaillierte Bedarfsanalyse durch. Die Ergebnisse bieten Ihnen eine klare und transparente Bewertung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie.
- Ausstellung des Energieausweises: Nach der Analyse stellen wir Ihnen den entsprechenden Energieausweis aus. Dieser enthält neben einer allgemeinen Bewertung des Gebäudes auch Empfehlungen für mögliche energetische Verbesserungen.
Übrigens: Energieausweise sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Falls Sie bereits über einen Energieausweis für Ihre Immobilie verfügen und beim geplanten Verkauf oder der Vermietung keine böse Überraschung erleben wollen, vergewissern Sie sich unbedingt, dass er noch lang genug gilt. Und sollte eine Erneuerung nötig sein, wenden Sie sich gern an Ihre Berater in unserem Team!
EBF Energieberatung – Die ganze Expertise in Ihrer Nähe
Die EBF Energieberatung ist Ihr regionales Team für die energetische Sanierung und Modernisierung Ihres Gebäudes. In den Regionen Bielefeld, Hannover, Minden, Herford und darüber hinaus unterstützen wir gewerbliche und private Kunden bereits seit vielen Jahren. Zu unseren Services gehören die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Unterstützung der energetischen Fachplanung durch Bauträger und Architekten, die Beratung zu Förderanträgen, die Baubegleitung vor Ort und alles, was heute zum Thema Energieeffizienz dazugehört.
Als Gebäudeenergieberater mit umfassenden fachspezifischen Qualifikationen und langjähriger Erfahrung sind wir selbstverständlich auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (DENA) verzeichnet – neben den zahlreichen positiven Bewertungen durch unsere Kunden der eindeutigste Nachweis für die hohe Qualität unserer Arbeit.
Wir würden uns sehr freuen, auch Sie schon bald von unseren Leistungen überzeugen und Sie beim Energiesparen unterstützen zu dürfen.
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Die Zusammenarbeit mit EBF und was sie Ihnen bringt
Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen
Neben der Ausstellung des Energieausweises bieten wir Ihnen auch Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an. Basierend auf den im Energieausweis dokumentierten Daten beraten wir Sie zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen, die dazu beitragen können, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu reduzieren. Das kann den Austausch von Heizungsanlagen, die Verbesserung der Dämmung oder den Einsatz erneuerbarer Energien betreffen. Entscheiden Sie sich für eine energetische Sanierung, erstellen wir Ihnen gern einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der eine gute Grundlage bildet, um Fördermittel zu beantragen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten
Wir beraten Sie ausführlich zu den gesetzlichen Anforderungen rund um den Energieausweis und zeigen Ihnen auf, welche Förderprogramme Sie nutzen können, um energetische Sanierungen zu finanzieren. Insbesondere die Förderprogramme der BAFA und der KfW bieten attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Maßnahmen, die auf den Empfehlungen des Energieausweises und des Sanierungsfahrplans basieren. Insgesamt machen die förderfähigen Kosten bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen häufig einen beträchtlichen Teil der Projektkosten aus.
Die Kosten für den Energieausweis
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises durch unsere Energieberater variieren je nach Art des Ausweises und der Komplexität des Gebäudes:
- Verbrauchsausweis: Die Kosten liegen hier in der Regel bei etwa 150 Euro.
- Bedarfsausweis: Da dieser detailliertere Berechnungen erfordert, liegen die Kosten typischerweise zwischen 300 und 1.000 Euro, je nach Größe und Zustand des Gebäudes.
Abgesehen davon, dass Sie im Einzelfall, wie oben beschrieben, ohnehin einen Energieausweis benötigen, lohnt sich diese Investition auch finanziell. Denn auf einer soliden Informationsgrundlage führen sie z.B. eine energetische Sanierung in jedem Fall bedarfsgerechter und damit kosteneffizienter aus.
EBF Energieberatung – Ihr Partner für den Energieausweis
Wie in so vielen Bereichen gibt es im Internet mittlerweile auch zahlreiche Plattformen, auf denen Sie sich „mit wenigen Klicks“ angeblich „einfach und schnell“ einen Energieausweis online erstellen lassen können. Doch für echte Rechtssicherheit und Unterstützung bei den zahlreichen Detailfragen sollten Sie immer auf das Fachwissen erfahrener Experten zurückgreifen können. Schließlich wird kaum ein Laie in der Lage sein, verlässliche technische Angaben in allen Einzelheiten zu machen.
Energieausweise sind ein komplexes Thema. Sprechen Sie also am besten noch heute persönlich mit uns: Von der EBF Energieberatung erhalten Sie nicht nur einen rechtssicheren und professionell erstellten Energieausweis, sondern auch umfassende Beratung zu möglichen energetischen Verbesserungen Ihrer Immobilie. Wir begleiten Sie von der Datenerfassung bis zur Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und helfen Ihnen, den Energieverbrauch und die Kosten Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.
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