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Das BAFA hat in dieser Woche kurzfristig mitgeteilt, dass seit dem 07.08.2024 reduzierte Fördersätze für die Energieberatung bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gelten. Gegenüber den alten Fördersätzen wurde die Förderung um 50 % gekürzt.

Die Kürzungen haben konkret folgende Auswirkungen:

  • Individuelle Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude (iSFP) werden nur noch mit max. 650 € (Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten) bzw. 850 € (Gebäude ab drei Wohneinheiten) bezuschusst. Der Förderbonus für Sanierungsmaßnahmen, die im iSFP vorgeschlagen werden, besteht weiterhin unverändert.
  • Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude werden nur noch mit max. 850 € (< 200 m² NGF) bzw. 2.500 € (200-500 m² NGF) bzw. 4.000 € (> 500 m² NGF) bezuschusst.
  • Energieaudits werden nur noch mit max. 3.000 € (bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €) bzw. 600 € (bei jährlichen Energiekosten unter 10.000 €) bezuschusst.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BAFA.

Durch die Kürzungen zahlen Sie für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nun leider einen höheren Eigenanteil. Dennoch ist dies nach wie vor häufig eine sinnvolle Maßnahme, denn Sie erhalten einen Überblick zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes und eine Bewertung, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche Einsparungen dadurch zu erwarten sind. Dadurch vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen. Außerdem können Sie bei der Umsetzung von empfohlenen Sanierungsmaßnahmen eine Förderung von bis zu 12.000 € pro Jahr in Anspruch nehmen, während es ohne Sanierungsfahrplan nur 4.500 € pro Jahr sind. So lohnt sich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans in finanzieller Hinsicht oft doppelt.