Aktuelles
Informationsveranstaltung „Energetische Sanierung von Wohngebäuden“
Sie sind am Mittwoch, den 16.10.2024 um 18.00 Uhr herzlich eingeladen, unsere Informationsveranstaltung zu besuchen. Thema der Veranstaltung wird Energetische Sanierung von Wohngebäuden sein. Die Veranstaltung findet in unseren Räumlichkeiten statt. Themen sind unter anderem:
- Technische Optionen
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Fördermöglichkeiten
Haben wir Ihre Interesse geweckt?
Scheuen Sie sich nicht und melden Sie sich hier an.
Informationsveranstaltung „Sanierung von Nichtwohngebäuden“
Sie sind am Dienstag, den 01.10.2024 um 14.30 Uhr herzlich eingeladen, unsere kostenlose Informationsveranstaltung zu besuchen. Thema der Veranstaltung wird Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden sein. Die Veranstaltung findet in unseren Räumlichkeiten statt. Themen sind unter anderem:
- Senkung der Betriebskosten
- Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen
- Entwicklung der Energiepreise
- Klimaschutz
- Beratungsmöglichkeiten
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Informationsveranstaltung „Energetische Gebäudesanierung“
Sie sind am Mittwoch 25.09.24 um 14.30 Uhr herzlich eingeladen unsere Informationsveranstaltung zum Thema Energetische Gebäudesanierung zu besuchen. Diese findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Zur Anmeldung geht es hier lang.
Heizungsförderung für Unternehmen (Nichtwohngebäude) startet
Ab dem 27.08.2024 wird bei der KfW auch für Unternehmen, die Ihr Nichtwohngebäude mit einer neuen Heizung ausstatten möchten, die Antragstellung für Fördermittel geöffnet. Bisher war die Antragstellung nur für Eigentümer von Wohngebäuden möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW-Bank – oder sprechen Sie uns an!
Änderung bei den Fördersätzen für die Energieberatung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
Das BAFA hat in dieser Woche kurzfristig mitgeteilt, dass seit dem 07.08.2024 reduzierte Fördersätze für die Energieberatung bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gelten. Gegenüber den alten Fördersätzen wurde die Förderung um 50 % gekürzt.
Die Kürzungen haben konkret folgende Auswirkungen:
- Individuelle Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude (iSFP) werden nur noch mit max. 650 € (Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten) bzw. 850 € (Gebäude ab drei Wohneinheiten) bezuschusst. Der Förderbonus für Sanierungsmaßnahmen, die im iSFP vorgeschlagen werden, besteht weiterhin unverändert.
- Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude werden nur noch mit max. 850 € (< 200 m² NGF) bzw. 2.500 € (200-500 m² NGF) bzw. 4.000 € (> 500 m² NGF) bezuschusst.
- Energieaudits werden nur noch mit max. 3.000 € (bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €) bzw. 600 € (bei jährlichen Energiekosten unter 10.000 €) bezuschusst.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des BAFA.
Durch die Kürzungen zahlen Sie für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nun leider einen höheren Eigenanteil. Dennoch ist dies nach wie vor häufig eine sinnvolle Maßnahme, denn Sie erhalten einen Überblick zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes und eine Bewertung, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und welche Einsparungen dadurch zu erwarten sind. Dadurch vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen. Außerdem können Sie bei der Umsetzung von empfohlenen Sanierungsmaßnahmen eine Förderung von bis zu 12.000 € pro Jahr in Anspruch nehmen, während es ohne Sanierungsfahrplan nur 4.500 € pro Jahr sind. So lohnt sich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans in finanzieller Hinsicht oft doppelt.
Neue Version des Fördermittelrechners veröffentlicht
Wir haben eine neue Version unseres Fördermittelrechners veröffentlicht. Die neue Version kann hier heruntergeladen werden.
Neue Förderangebote bei der KfW
In Kürze stehen neue Förderangebote bei der KfW zur Verfügung. Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können bei der KfW Förderanträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Wohngebäude (Privatpersonen)
- Ergänzungskredit für BEG Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden
Über diese Förderung können bis zu 70 % Zuschuss sowie zusätzlich ein vergünstigter Ergänzungskredit für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung soll ab dem 27.02.2024 zunächst für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich sein. Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften startet die Antragstellung voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024. Momentan gilt für Heizungsmaßnahmen eine Ausnahmeregel, nach der bereits (auf eigenes Risiko) mit der Maßnahme begonnen und der Förderantrag später rückwirkend gestellt werden kann.
Über unseren Fördermittelrechner erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, in welcher Höhe Sie mit Zuschüssen und Ergänzungskrediten für Ihre Baumaßnahme rechnen können.
Antragstellung für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder möglich
Im Zuge der Umstellung des Förderprogramms aufgrund der neuen Förderrichtlinie (ab 2024) war in den letzten Wochen keine Antragstellung für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Nun hat das BAFA das Portal wieder geöffnet und die Antragstellung für Ihre Sanierungsmaßnahmen ist somit ab sofort wieder möglich.
Förderrechner für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht
Für eine erste Einschätzung, in welcher Höhe Sie mit Förderung für Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude rechnen können, steht Ihnen ab sofort unser Fördermittelrechner zur Verfügung. Weitere Informationen sowie den Download-Link finden Sie hier.
Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich
Nachdem etliche Förderprogramme zur Energieberatung in den letzten Wochen pausiert waren, ist nun die Antragstellung in folgenden Förderprogrammen wieder möglich:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Dies betrifft u.a. die Antragstellung für Sanierungsfahrpläne bei Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für Energieaudits. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA.
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist leider nach wie vor nicht möglich. Bei Maßnahmen zur Heizungstechnik darf derzeit ausnahmsweise bereits vor Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden.
Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.
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Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Telefonisch, per E-Mail an info@ebf-energieberatung.de oder über das nachfolgende Kontaktformular.
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