In Kürze stehen neue Förderangebote bei der KfW zur Verfügung. Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können bei der KfW Förderanträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Wohngebäude (Privatpersonen)
- Ergänzungskredit für BEG Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden
Über diese Förderung können bis zu 70 % Zuschuss sowie zusätzlich ein vergünstigter Ergänzungskredit für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung soll ab dem 27.02.2024 zunächst für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich sein. Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften startet die Antragstellung voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024. Momentan gilt für Heizungsmaßnahmen eine Ausnahmeregel, nach der bereits (auf eigenes Risiko) mit der Maßnahme begonnen und der Förderantrag später rückwirkend gestellt werden kann.
Über unseren Fördermittelrechner erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, in welcher Höhe Sie mit Zuschüssen und Ergänzungskrediten für Ihre Baumaßnahme rechnen können.