Neue Heizung
Durch die zahlreichen Änderungen der gesetzlichen Regelungen zum Einbau neuer Heizungen sind viele unserer Kunden verunsichert. Was ist jetzt vorgeschrieben, was ist noch erlaubt? Hier finden Sie Informationen zu diesem komplexen Thema. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wie läuft der Einbau einer neuen Heizung ab?
Damit die neue Heizung richtig dimensioniert wird und damit möglichst niedrige Investitionskosten und eine lange Lebensdauer aufweist, empfiehlt es sich, die Maßnahme gut zu planen und vorzubereiten. Auch wenn Sie derzeit noch nicht konkret über eine neue Heizung nachdenken, kann es sinnvoll sein, erste Planungsschritte jetzt schon vorzunehmen. So haben Sie schon ein fertiges Konzept in der Schublade, wenn die alte Heizung ausgetauscht werden muss.
Folgende Schritte sind bei Planung und Einbau einer neuen Heizung empfehlenswert:
- Raumweise Heizlastberechnung: Benötigte Leistung für die neue Heizung ermitteln
- Angebote von Fachunternehmern einholen, Unternehmer auswählen
- Förderantrag stellen (notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellt der Energieberater oder Heizungsbauer)
- Berechnung des hydraulischen Abgleichs durchführen
- Fachunternehmer beauftragen und neue Heizungsanlage einbauen lassen inkl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Dokumentation und Kontrolle der umgesetzten Maßnahme durch Energieberater
- Verwendungsnachweis erstellen und Förderung erhalten (notwendige „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellt der Energieberater oder Heizungsbauer)
- anschließend Monitoring der Heizungsanlage im Betrieb, um sicherzustellen, dass die Anlage richtig eingestellt ist und effizient läuft
Bis auf den Einbau der neuen Heizung bieten wir die Organisation und Umsetzung aller anderen Schritte an. Da jede Heizungsanlage individuell geplant werden sollte, ist in der Regel ein allererstes unverbindliches Beratungsgespräch eine gute Grundlage, um die weitere Vorgehensweise zu planen und abzusprechen.
Möglichkeiten der Beauftragung
Bis auf den Einbau der neuen Heizung bieten wir unseren Kunden die Organisation und Umsetzung aller anderen Schritte an. Da jede Heizungsanlage individuell geplant werden sollte, ist in der Regel ein allererstes unverbindliches Beratungsgespräch eine gute Grundlage, um die weitere Vorgehensweise zu planen und abzusprechen.
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Sobald die Planung abgeschlossen ist, übernehmen wir die Koordination der Baumaßnahmen. Wir sorgen also dafür, dass alle beteiligten Gewerke reibungslos zusammenarbeiten und die Umsetzung der energetischen Einzelmaßnahmen termingerecht erfolgt. Unsere Baubegleitung umfasst die Überwachung der Baufortschritte. Wir stellen sicher, dass alle Arbeiten nach den höchsten technischen Standards durchgeführt werden und können Ihnen dort, wo das eventuell nicht der Fall ist, die entsprechenden Mängel rechtssicher dokumentieren.
Erläuterungen
Heizlastberechnung
Mit einer raumweisen Heizlastberechnung wird die erforderliche Heizleistung zur Erwärmung des jeweiligen Raumes ermittelt. Dazu wird das Gebäude am Computer dreidimensional unter Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes modelliert. Die Summe aller Raum-Heizlasten ergibt dann die Leistung, die der Wärmeerzeuger zur Verfügung stellen muss, um eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sicherzustellen. Die Heizlast wird auch zur Dimensionierung neuer Heizkörper benötigt. Außerdem setzt die Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs die Kenntnis des raumweisen Heizwärmebedarfs voraus.
Heizlastberechnungen wurden früher häufig sehr überschlägig vorgenommen und anschließend üppig dimensionierte Heizkessel eingebaut, die dann aufgrund der Überdimensionierung im Betrieb häufig takten, d.h. regelmäßig aus- und wieder einschalten. Für Heizkessel ist dies kein Problem, bei modernen Wärmepumpen wirkt sich regelmäßiges Takten jedoch sehr negativ auf die Lebensdauer aus. Aus diesem Grund sollte die Wärmeleistung der Wärmepumpe mittels einer genauen Heizlastberechnung gut auf den Wärmebedarf des Gebäudes abgestimmt werden. Da der Preis von Wärmepumpen stark von der Wärmeleistung abhängt, werden dadurch gleichzeitig auch zu hohe Investitionskosten für die Installation vermieden.
Hydraulischer Abgleich
Ist die Heizlast eines Raumes bekannt, wird durch diese Berechnung der erforderliche Volumenstrom des Heizwassers in den Heizkörpern ermittelt, um bei der gegebenen Temperatur des Heizwassers (der sogenannten Vorlauftemperatur) die notwendige Heizleistung zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser Berechnung kann anschließend ein Heizungsbau-Fachunternehmen die Ventile an den Heizkörpern so einstellen, dass jeder Heizkörper genau mit der richtigen Wärmemenge versorgt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Räume ausreichend warm werden, und Verluste in der Heizungsanlage werden minimiert. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist zudem Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer neuen Heizungsanlage.
Gesetzliche Vorgaben, technische Möglichkeiten, Fördermöglichkeiten
Welche Anforderungen gelten für neue Heizungsanlagen?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 % der bereitgestellten Heizwärme aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen müssen. Dies kann z.B. über die Nutzung von Strom, Fernwärme oder Solarthermie zur Wärmeerzeugung geschehen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen für eine neue Heizung zur Verfügung?
Der Staat fördert über die KfW-Bank den Einbau einer neuen Heizung mit Zuschüssen von mindestens 30 %, je nachdem, was für eine neue Heizung eingebaut wird. Für selbstnutzende Immobilieneigentümer gibt es eine Förderung von bis zu 70 %. Hierbei gelten jedoch auch Höchstgrenzen, weshalb vorab eine individuelle Beratung sinnvoll ist.
Darf eine alte Heizung weiterbetrieben werden?
Alte Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden, sofern nicht bereits eine gesetzliche Pflicht zum Austausch besteht (dies betrifft aber nur wenige alte Heizungsanlagen). Auch eine Reparatur ist weiterhin erlaubt. Sollte eine alte Heizungsanlage allerdings irreparabel defekt sein, greifen die dann geltenden Regelungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Durch ein kontinuierliches Monitoring der Heizungsanlage kann der Betrieb der Heizungsanlage optimiert und so die Lebensdauer der Heizungsanlage verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich so auch häufig die Betriebskosten senken.
Können Wärmepumpen nur in Neubauten eingesetzt werden?
Moderne Wärmepumpen können Vorlauftemperaturen von bis zu 60 °C erzeugen und lassen sich technisch gesehen daher auch in den meisten Bestandsgebäuden einsetzen. Grundsätzlich sind Wärmepumpen umso effizienter, je niedriger die erzeugten Temperaturen sind. Daher ist bei Bestandsgebäuden eine energetische Sanierung vor dem Einbau einer Wärmepumpe häufig sinnvoll. Die Wärmepumpe kann auch in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern eingesetzt werden (Hybridheizung). In Bestandsgebäuden kann die Kombination einer Wärmepumpe mit einem Heizkessel (Hybridheizung) sinnvoll sein, wenn eine energetische Sanierung z.B. aus Denkmalschutzgründen nicht in Frage kommt. Bei einer solchen Hybridheizung deckt die Wärmepumpe den Großteil des Wärmebedarfs, während der Heizkessel nur bei sehr niedrigen Außentemperaturen zugeschaltet wird und dann eine ausreichend hohe Vorlauftemperatur sicherstellt. Da die Wärmepumpe in diesem Fall nicht so hohe Temperaturen erzeugen muss, läuft sie effizienter. Für einen wirtschaftlichen Betrieb und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert eine Hybridheizung eine sorgfältige Planung.
Gibt es Alternativen zu einer Wärmepumpe?
Neben der Wärmepumpe gibt es auch andere Möglichkeiten, um die Pflicht zur Deckung eines Anteils von 65 % aus erneuerbaren Energien zu erfüllen. Dazu zählen Fernwärme, Solarthermie, elektrische Direktheizungen und Biomassekessel (z.B. Pelletkessel). Der Einbau reiner Gas- oder Ölheizungen ist nach dem neuen GEG nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Aufgrund der zahlreichen Optionen empfiehlt es sich, bei der Planung einer neuen Heizung Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese wird in der Regel ebenfalls gefördert. Beim Einbau eines neuen Kessels, der mit gasförmigem, flüssigem oder festem Brennstoff beheizt wird, ist die Beratung sogar verpflichtend.
Wie funktioniert die Beantragung von Fördergeldern für eine neue Heizungsanlage?
Anträge auf Förderung können über das Internetportal der KfW-Bank gestellt werden. Für die Antragstellung ist eine sogenannte „BzA-ID“ erforderlich. Diese „Bestätigung zur Antragstellung“ erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten. Auch Heizungsbauer können diese erstellen.
Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.
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